Limited – Ltd.

Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen möchte, denkt erstmal an die GmbH oder die KG. Handelt es sich um Einzelpersonen stößt man sich nicht selten an der Höhe des erforderlichen Kapitaleinsatzes. Existenzgründer entscheiden sich deshalb immer öfters für die aus England stammende Gesellschaftsform der Limited (Ltd). Aber gerade für diejenigen, die noch wenig Ahnung von Gesellschaften haben (insbesondere der Ltd) sollten sich genau beraten lassen ob diese Form für sie optimal ist, da sich doch die englischen rechtlichen Bestimmungen gegenüber den deutschen in vielen Bereichen, z. B. auf Frist für Abgabetermine, unterscheiden. Erstmal wird jedoch der herausragende Vorteil der Limited gesehen: Die Limited verfügt über die gleiche Haftungsbegrenzung wie die GmbH hat aber den großen, entscheidenden Vorteil, dass die Kapitaleinlage nur 1,40 Euro beträgt. limited-ltdDieser Einsatz wird auch nicht überprüft. Das englische Gesellschaftsrecht ist deutlich einfacher gestaltet als das deutsche. Während für Änderung in einer GmbH eine notarielle Beglaubigung notwendig ist, reicht es bei der Limited aus, die Änderung in der jährlichen Mitteilung an das Handelsregister anzugeben.

So eine Limited-Gründung lässt sich innerhalb weniger Tage abwickeln. Bei Zahlung eines Expresszuschlages sogar innerhalb 48 Stunden. Entscheidet man sich für die Gründung, benötigt man eine Anschrift in England und einen englischen Vertreter um einen Gesellschaftsvertrag schließen zu können. Viele Agenturen haben sich inzwischen darauf spezialisiert, solche Aufträge zu übernehmen und sich um die vollständige Abwicklung zu kümmern.

Der Antrag wird beim englischen Handelregister eingereicht und eingetragen. Dieser wird sorgfältig geprüft. Wichtig ist die Benennung eines Geschäftsführers, der ebenfalls angegeben werden muss. Sobald der Antrag bewillig wurde ist eine Limited gegründet. Bei Geschäften innerhalb Deutschland muss die Limited beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Bei der Limited handelt es sich um eine juristische Person, so dass Verträge (Mietverträge, Darlehensverträge) geschlossen werden können. Führt die Gesellschaft die Steuern beim deutschen Finanzamt ab, reicht es aus, in England einen Übertrag der Bilanz einzureichen. Ansonsten müssen sämtliche Abschlüsse in Englang versteuert werden (wobei die englische Steuer niedriger angesetzt ist als die deutsche).

Das Führen einer Limited ist aber generell leichter als zum Beispiel einer GmbH. Die Struktur der Limited ergibt sich aus dem Geschäftsführer (Director) und dem Verwalter (Secretary), die sehr unterschiedliche Aufgaben und Funktionen haben. Deshalb muss dieser Posten auch an zwei unterschiedliche Personen vergeben werden. Der Sekretär ist verwaltungstechnisch zuständig und pflegt den Kontakt mit England. Der Direktor dagegen kümmert sich um Aufgaben wie Bilanzerstellung, Steuererklärung usw.

Haftung

  • keine persönliche Haftung
  • Haftung mit gesellschaftlichem Vermögen

Vorteile

  • Einlagekapital ab 1 Euro
  • gleiche Haftungsbegrenzung wie GmbH
  • ohne wenig Aufwand schnell zu gründen
  • juristische Person
  • eigene Rechtsfähigkeit
  • unkompliziertes Gesellschaftsrecht
  • für Änderungen kein Notar erforderlich
  • niedrige Steuern in Englang

Nachteile

  • hohe Honorare in Englang (z. B. Anwalt)
  • schlechte Darlehensbewilligung
  • Abgabefristen werden strenger gehalten als in Deutschland
  • Erstellung einer zusätzlichen Bilanz für England

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