GmbH & Co KG

Das bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. Auch nicht leichter zu verstehen, aber vielleicht nach dem Lesen dieser Zeilen. Die GmbH & Co KG ist also nach deutschem Recht eine Unternehmensform die als Personengesellschaft bezeichnet wird. Das bedeutet dass kein persönlich haftender Gesellschafter als natürliche lebende Person zur Verantwortung gezogen werden kann, sondern eben diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung. So wird es erreicht, dass es möglich ist für die hinter dieser Gesellschaft stehende Person so viel wie möglich an Risiken der Haftbarkeit auszuschließen. Die jeweiligen Rechte des Gesellschafters müssen in einem extra Gesellschaftervertrag geregelt werden.

Das bedeutet also dass eine GmbH & Co KG von der Form her eine Personengesellschaft ist, obwohl in dieser auch Elemente einer Kapitalgesellschaft zu finden sind. Deshalb kommen auf rechtlicher Basis auch vorrangig die Vorschriften die eine KG betreffen zur Anwendung.

Die Gründung einer GmbH & Co KG erfolgt ganz genau so wie die Gründung einer KG oder GmbH mit einem Gesellschaftervertrag. Nur das das bei der Gründung einer GmbH & Co KG zwei Gesellschafterverträge geschlossen werden müssen. Eben einer für die GmbH und ein anderer für die KG. Bevor die nun so gegründete gmbh-co-kgFirma ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt, muss die Eintragung in das Handelsregister beantragt werden und eine Anmeldung beim regional zuständigen Gewerbeamt erfolgen. Da eine GmbH nach außen hin nicht handlungsfähig ist, muss ein Geschäftsführer ernannt werden. Bei der GmbH & Co KG ist das eine gesellschaftsfremde Person, die nicht persönlich haftbar gemacht werden kann. Das wird auch als „Fremdorganschaft“ bezeichnet. Diese Gesellschafter werden als Kommanditisten bezeichnet und bekommen außer der Geschäftsführungsfunktion und Leitungsbefugnis. Damit werden die Geschäftsführungs- und auch die Vertretungsprinzipien einer normalen KG gekonnt und zuverlässig umgangen. Die Haftung der Gesellschafter und der Gesellschaft ist wie bei einer KG geregelt. Der beschränkten Haftung durch den Kommanditisten steht die unbeschränkte Haftung der Komplementär – GmbH gegenüber. Der Geschäftsführer einer GmbH & Co KG muss also prinzipiell nicht für Geschäftsverbindlichkeiten der GmbH & Co KG eintreten. Da diese GmbH & Co KG rein aus rechtlicher Sicht eine Mischform eines Unternehmens ist, muss auch für beide Gesellschaften, die GmbH und auch die KG ein gesonderter Jahresabschluss erstellt werden.

Vorteile einer GmbH & Co KG

  • Geschäftsführung ist durch eine fremde Person möglich
  • Begrenzung der Haftung des Gesellschafters
  • Fachliche Begrenzung der Befugnisse des Komplementärs
  • Gesellschafter müssen nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügen
  • Es können mehrere Personen Geldbeträge in die Firma einbringen
  • umfassende Leitungsbefugnis der Kommanditisten.

Nachteile einer GmbH & Co KG:

  • großer Aufwand an Kosten und Formalitäten für die Gründung
  • rechtliche komplizierte Lage
  • höhere Insolvenzanfälligkeit

Haftungsbesonderheiten der GmbH & Co KG

  • Geschäftsführer sind nicht persönlich haftbar
  • Auch finanziell können keine Forderungen geltend gemacht werden
  • unternehmerischen Haftungsrisiken werden der GmbH zugewiesen

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