Selbständig oder Arbeitslos?
Vielleicht überlegt sich ein Arbeitsloser, sich in die Selbstständigkeit zu begeben. Dann bekommt er einige Unterlagen bezüglich der Gründung eines Unternehmens, sowie der Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit. Das macht aber auch das Ganze für Arbeitslose relativ schwierig, da es als Bezuschussung zur Zeit nur 300 Euro monatlich zum Arbeitslosengeld dazu gibt (Stand 2008).
Deswegen müssen wirklich viele Punkte vorab abgeklärt werden. Zum einen stellt sich die Frage, ob das Arbeitslosengeld plus der 300 Euro, zum Unterhalt und zum Beginn der Selbstständigkeit ausreichen? Die Förderung, die bezahlt wird, ist im Grunde nur die Summe, welche für Kranken- und Rentenversicherung berechnet wird. Hierbei sollte schon überlegt werden, wie die Beiträge für die Versicherungen bezahlt werden (vielleicht privat versichern). Aber da der Staat ja kein Geld verschenkt, müssen einige Dinge vor einer Genehmigung, und somit einer Bezuschussung, eingereicht werden.
Das Erste ist ein unabhängiges Gutachten. Dieses wird zwar von der Handelskammer kostenlos erstellt, aber auch auf den Ämtern wissen das wohl nicht viele. Dort wird eher die Möglichkeit angeboten einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, was dann auch mal locker 300 bis 400 Euro kosten kann, die aber nicht vom Arbeitsamt erstattet werden! Darüber hinaus wird verlangt, bestimmte Formulare auszufüllen, unter anderem die Gewerbeanmeldung. Es kann also passieren, dass ein Neugründer vorab schon Kosten hat, ohne zu wissen, ob die Agentur für Arbeit einen Zuschuss gewährt. Auch zeitlich kann die Selbstständigkeit leider nicht innerhalb einer Woche erreicht werden. Alle zuständigen Stellen lassen sich gerne Zeit, oder auf einen freien Termin bei der Agentur muss man schon mal bis zu 14 Tage warten. Hier heißt es geduldig sein, und vor der Beantragung alles zusammenzutragen, so dass der Ablauf dann schneller geht.