Fördermittel für Existenzgründer
Wenn man eine Selbstständigkeit plant, spielt das Thema Finanzen immer eine sehr große Rolle. Es gibt Branchen, in denen anfangs hohe Investitionen notwendig sind, wenn man sich zum Beispiel erst Waren zum Weiterverkauf beschaffen muss. Bevor man also den endgültigen Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss man einen ordentlichen Finanzplan aufstellen und die ungefähren Kosten gut kalkulieren, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Wer sich eine neue berufliche Existenz aufbauen möchte, der wird jedoch auch vom Staat nicht im Stich gelassen, denn dieser stellt verschiedene Fördermittel für Existenzgründer zur Verfügung. Manchmal sind die Zuschüsse an bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft, so dass es nicht immer so einfach ist, den Überblick zu behalten. Sicher gibt es einige Existenzgründer, die sich eine Stange Geld durch die Lappen gehen lassen, weil sie sich nicht ausreichend informiert haben, was ihnen eigentlich zusteht.
Die Ich-AG gibt es inzwischen nicht mehr, mittlerweile kann man beim Staat einen so genannten Gründungszuschuss beantragen. Um Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung zu haben, müssen allerdings zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss man noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben, dieser muss noch für mindestens drei Monate bestehen, und zum anderen muss man einen ausführlichen Businessplan vorlegen. Aus diesem Businessplan, der von einer Beratungsstelle überprüft werden muss, muss ersichtlich sein, dass die geplante Geschäftseröffnung einen finanziellen Erfolg verspricht. Neun Monate lang wird dann ein Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I gewährt, und damit man sich sozial absichern kann, kommen nochmal 300 Euro dazu. Nach dem Ablauf der neun Monate kann man bei der Arbeitsagentur eine Verlängerung beantragen, bei einer Zusage erhält man jedoch für weitere sechs Monate nur noch 300 Euro monatlich.
Auch als Hartz IV Empfänger hat man einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn man den Schritt in die Selbstständigkeit gehen möchte. In diesem Fall nennt sich der Zuschuss dann Einstiegsgeld und soll den Weg aus der Arbeitslosigkeit ebnen. Die Höhe des Zuschusses wird individuell von der Arbeitsagentur berechnet und wird auf das Arbeitslosengeld II aufgeschlagen.
Es gibt auch Selbstständige, die zwar Einnahmen verbuchen können, bei denen das Einkommen jedoch nicht zum Leben reicht. In diesem Fall kann bei der Arbeitsagentur ein ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragt werden. Pauschal kann man nicht sagen, wieviel Geld jemand verdienen muss, damit es zum Leben reicht. Der Betrag wird vom Arbeitsberater immer individuell berechnet und richtet sich unter anderem nach den persönlichen Freibeträgen, sowie den Heiz- und Mietkosten. Außerdem kommt es auf den Verdienst des Lebenspartners an, und ob noch Barvermögen und andere Einkünfte vorhanden sind.