Förderungen für Gründer
Finanzielle Fördermittel werden vom Land, vom Bund oder der EU bereitgestellt. Auch hierzu müssen bestimmte Vorraussetzungen geschaffen werden. Das fängt schon damit an, dass die unterschiedlichen Gewerbe anders angesehen werden, zum Beispiel, ob es sich umd einen Existenzgründer oder ein bestehendes Unternehmen handelt. Auch das Bundesland spielt ein Rolle.
Außerdem der Förderbereich, beispielsweise eine Ausbildungsstätte, ein Aus- und Weiterbildungsinstitut, oder eine Neugründung. So zeigt die Handelskammer Hamburg auf ihren Internetseiten ( HWK-Hamburg.de ) auch eine Förderdatenbank mit Förderassistenten an.
So kann gleich von zu Hause aus überprüft werden, ob einer Idee zur Gründung eines Unternehmens ein Förderanspruch zusteht, und wie dieser beantragt werden könnte.
Man erhält auch Informationen über die Art und Weise der Förderung, wie zum Beispiel Zuschuss, Kredit, oder Beteiligung. Ein Teil der Regionalpolitik ist eine gezielte Förderung ausgewählter Regionen. Dabei liegt die primäre Zielsetzung auf der Unterstützung strukturschwacher Regionen, wobei durch gezielte Regionalförderung strukturschwache Regionen als gesamtstaatliche Aufgabe gesehen werden. Diese Politik soll der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse dienen. Von der EU werden zumeist die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation, sowie Agrar finanziell unterstützt. Diese müssen, wie andere Förderanträge auch, direkt in Brüssel eingereicht werden, wo auch darüber entschieden wird, diesem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen.
In allen Fällen von nationaler und europäischer Förderung, weiß die zuständige Handelskammer Bescheid. Auch das Existenzgründerdarlehen ist ein bekannter Begriff. Zuständig für die Vergabe dieses Darlehens sind die einzelnen Bundesländer. Die Bewilligung ist durchgängig daran geknüpft, dass der Antragsteller in dem betreffenden Bundesland wohnt. Manchmal werden Darlehen nur vergeben, wenn die Hausbank sich weigert, die Unternehmensgründung finanziell zu unterstützen. Meist wird erwartet, dass der Existenzgründer bereits andere öffentliche Mittel erhalten hat, wie beispielsweise Investitionszuschüsse. Dabei ist es wichtig, dass Existenzgründerdarlehen, durch mit öffentlichen Mitteln geförderte Ausfallbürgschaften, gesichert werden.
Besteht noch keine eigene Immobilie, so kann auch Antrag auf Hausbau Förderung gestellt werden um darin das Neue Start Up Unternehmen unterzubringen.