Existenzgründerdarlehen

Diese Existenzgründerdarlehen sind ins Leben gerufen worden, zur Gründung von beruflichen Existenzen. Sie sollen Menschen, die sich selbständig machen wollen, den finanziellen Start ins berufliche Ungewisse erleichtern. Dieser Kredit wird von Sparkassen, Banken und Kreditagenturen vermittelt, wenn ein ordentlicher und vollständiger Geschäftsplan vorliegt. Betrachten wir den Ablauf, um dieses Darlehen zu bekommen.

Zunächst wird der geförderte Personenkreis ermittelt. Dabei ist klar, dass zum Empfang dieses Existenzgründerdarlehens alle Existenzgründer berufen sind. Außer diesem Personenkreis dürfen sich aber auch Unternehmen darüber freuen, die dem Handel, den Freien Berufen, den Dienstleistungen, sowie dem verarbeitenden und produzierenden Gewerbe hinzugerechnet werden. Darüber hinaus muss ein Unternehmen die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, um dieses begehrte Existenzgründerdarlehen beantragen zu können.

Dabei müssen folgende Dinge beachtet werden: Die Menge der Angestellten, Umsatz- und Bilanzsummengrenzen Existenzgründerdarlehenvon Kleinstunternehmen, sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Erst wenn diese Auflagen stimmen, geht es um die Fragen, wofür das zur Verfügung gestellte Darlehen benutzt werden darf. Das wären alle Herstellungs- und Anschaffungskosten von Betriebsmitteln und Wirtschaftsgütern (auch gebrauchten), die der Betrieb benötigt. Auch Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter gehören dazu. Wird eine Betriebsstätte erworben, sind auch diese Kosten vom Existenzgründerdarlehen zu bezahlen. Gestattet ist obendrein die Errichtung eines Warenlagers, die Umstellung des Produkt- und Dienstleistungsangebots, und auch eine spätere Erweiterung des Sortiments. Für die Anschaffung von Firmenfahrzeugen, dürfen bis zu 15.000 EUR aus dem Darlehen geschöpft werden. Trotzdem die Banken das Geld meist als Darlehen vergeben, werden die Existenzgründerdarlehen von den Ländern an die Banken gegeben. Dabei muss unter anderem ein nachweisbarer Wohnsitz in dem entsprechenden Land vorhanden sein.

Wer für seine Firmengründung Schweiz oder Österreich sowie weitere EU-Staaten ausgewählt hat, kann ebenso entsprechende Förderungen erhalten. Die meisten Europäischen Länder verfügen über ähnliche Kredite und Förderungsprogramme.

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