Neue Regelungen bei Krediten ab Juni 2010

Ab diesem Monat gibt es einige neue Regelungen bei den Krediten, die sowohl Kunden als auch Banken in gleichem Maße betreffen. Es ist nun leichter, einen Kredit zu kündigen, denn bisher konnten Konsumentenkredite frühestens sechs Monate nach dem Abschluss des Vertrages gekündigt werden, und nur mit einer Frist von drei Monaten. Dies bedeutete, dass Verbraucher frühestens nach Ablauf von neun Monaten aus dem Kreditvertrag aussteigen konnten. Im Internt gibt es zahlreiche Internetseiten die einen Kredit so günstigen Konditionen anbieten. Welcher nun dabei der richtige ist, sollt über einen objektiven Kreditvergleich ermittelt werden. So ist man dann auf der sicheren Seite, wenn man einen Kredit beantragt.

Ab diesem Monat kann der Vertrag gleich nach der Auszahlung des Kreditbetrages gekündigt werden, davon ausgenommen sind allerdings Hypothekendarlehen. Allerdings müsste in diesem Fall eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichtet werden, wie dies bisher bereits bei Immobilienkrediten der Fall war. Die Vorfälligkeitsentschädigung entspricht einem Prozent der kompletten Kreditsumme, falls der Kredit noch mindestens ein Jahr läuft, ist die Restlaufzeit kürzer als ein Jahr, muss lediglich ein halbes Prozent der Kreditsumme gezahlt werden.

Wenn plötzlich nicht mehr die komplette Kreditsumme benötigt wird, zum Beispiel nach einer Erbschaft, kann ab sofort auch nur ein Teil des Kredites gekündigt werden. Auch eine Umschuldung ist ab sofort leichter durchführbar als bisher, zum Beispiel wenn man nach Arbeitslosigkeit eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. In diesem Fall kann ein Verbraucher ein besseres Angebot bekommen, auch wenn das Zinsniveau allgemein gesunken ist, kann eine Umschuldung einfacher durchgeführt werden.

Eine neue Regelung gibt es auch bei der Werbung, die Banken für Kredite machen, denn ab sofort darf nur noch mit Zinssätzen geworben werden, die man auch wenigstens zwei Drittel der Verbraucher tatsächlich anbieten kann. In der Vergangenheit waren die extrem günstigen Zinssätze nämlich an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die nur die wenigsten Kunden erfüllen konnten.

Die Banken sind verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch einen Tilgungsplan vorzulegen und ihm einige Standardinformationen zu geben. Es gibt jetzt zum Beispiel eine genaue Regelung, wie der Effektivzins berechnet wird, so hat der Verbraucher bessere Möglichkeiten, einzelne Kredite miteinander zu vergleichen. Da die neuen Regelungen für ganz Europa gelten, können Verbraucher nun auch ohne weiteres Angebote von ausländischen Anbietern einholen.

Bei der Restschulden-Versicherung wurden Kunden bisher gerne über den Tisch gezogen, denn oftmals wurde diese teure Versicherung den Kunden regelrecht aufgezwungen, obwohl sie eigentlich unnötig ist. Dem wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben, indem Banken die Kosten für diese Versicherung bereits mit in den Effektivzins einrechnen müssen.

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