Geschäftsführung im Unternehmen

Egal welche Unternehmensform man bei der Gründung wählt, es muss immer eine Geschäftsführung geben, die das Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne aller Beteiligten führt. Eine Geschäftsführung hat dabei unterschiedliche Verpflichtungen, denen sie nachkommen muss, damit die Unternehmensstrategie aller berücksichtigt wird.

Akquise und Kundenbetreuung

Eine Geschäftsführung muss sich natürlich vorrangig darum kümmern, dass das Unternehmen wächst und voran kommt. Sprich, die Geschäftsführung muss für neue Kunden sorgen und diese auch entsprechend betreuen, damit die Einnahmen stets alle Kosten im Unternehmen deckeln sowie ausreichend Gewinn erwirtschaftet wird. Ist der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführung dazu nicht in Lage, dann muss sie in jedem Fall ausgewechselt werden, da ansonsten das Unternehmen langfristig nicht bestehen wird.

Administrative Aufgaben der Geschäftsführung

Zusätzlich ist die Geschäftsführung dazu verpflichtet, sich um alle notwendigen admistrativen Aufgaben im Unternehmen zu kümmern, damit der Geschäftsbetrieb an sich reibungslos ablaufen kann. In diesem Bereich geht es vorrangig um die Einstellung von qualifiziertem Personal, die Organisation der Buchhaltung, Erstellung von Jahresplanungen sowie eine entsprechende Auswertung der insgesamt geleisteten Arbeit im Unternehmen.

Geschäftsführung vertritt das Unternehmen

Nach außen ist die Geschäftsführung der erste Ansprechpartner in sämtlichen Belangen, die das Unternehmen betreffen. Bei Kapitalgesellschaften ist sie in diesem Falle nicht haftbar, jedoch lenkt sie so entscheidend das Unternehmen, dass die Geschäftsführung zumindest intern an gewisse Regeln gebunden sein muss. Ansonsten wäre die Verfügungsgewalt über das investiere Kapital aller Beteiligten zu leicht zu „verzocken“. Über entsprechende Klauseln im Geschäftsführeranstellungsvertrag lässt sich das jedoch leicht und unkompliziert festhalten bzw. regeln.

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