Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen könnte man auch als die kleinste Zelle im Bereich der Unternehmen sehen, denn sie ermöglichen es jeden, mit Hilfe eines Gewerbescheines eine Selbstständigkeit als Einzelunternehmer. Aber hier ist Vorsicht geboten, wer sich nicht hundertprozentig sicher ist und nicht die nötige Qualifikation für den gewünschten Branchenbereich aufweist, kann damit schnell Konkurs gehen. Auch die rechtlichen Vorschriften sind hier relativ gering gehalten.Ein Einzelunternehmer führt das Unternehmen auf seinen Namen, bzw., auf den Namen seiner Firma, er kann aber auch einen Angestellten mit der Führung beauftragen oder auch Dritte durch die Erteilung einer sogenannten Prokura oder auch Handlungsvollmachten für die Führung seines Unternehmens bevollmächtigen.

Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Grundlagen und Bedingungen. Bei einem Einzelunternehmen ist es zwingend erforderlich eine Gewerbeanmeldung bei dem Ordnungsamt der Stadt, wo das Unternehmen sitzen soll zu einzelunternehmenbeantragen.Die Gewerbeanmeldung dient der Legitimation, damit jemand ein Einzelunternehmen führen darf. Je nach Art des Unternehmens reicht manchmal auch schon nur ein Gewerbeschein. Mit Personalausweis oder Reisepass ist die jeweilige Absicht zur Gründung eines Einzelunternehmens zu belegen. Für die Eingliederung in das Branchenverzeichnis sollte man auch schon wissen, in welchem Bereich man mit seinem Unternehmen tätig werden möchte. Auch die Adresse des Unternehmens sollte zu diesem Zeitpunkt schon eindeutig klar sein. Bei überwachungspflichtigen Gewerben, wie zum Beispiel einer Gastronomie braucht man neben Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oft auch ein Gesundheitszeugnis.

Man darf auch natürlich nicht vergessen, dass die Führung eines Einzelunternehmens auch steuerliche Abgaben mit sich zieht. Der Gewinn des Unternehmens unterliegt ab dem Zeitpunkt der Gewerbesteuer und es muss eine Einkommensteuererklärung gemacht werden, in der der Gewinn aufgelistet ist. Hier ist der Unternehmer derjenige, der voll haftet. Das heißt, dass der Inhaber des Unternehmens selbst persönlich für alle Schulden in vollen Teilen und unbegrenzt haftbar ist. Hier kann auch das Privatvermögen mit einbezogen werden. Aus diesem Grunde sollte man sich vor der Gründung eines Einzelunternehmens genauestes überlegen, ob diese Form der Selbstständigkeit für einen das Richtige ist. Wie der Name es schon erraten lässt, ist nur eine einzelne Person an der Spitze des Unternehmens vorzufinden, somit hängt auch der Erfolg des Unternehmens alleine von der Qualifikation dieser einen Person ab. Man sollte sicher gehen, genügend Qualifikation für den gewünschten Bereich vorweisen zu können. Neben dem Nachteil, dass der Einzelunternehmer mit seinem Geschäfts- und seinem Privatvermögen haftet, ist es bei einem Einzelunternehmen auch nicht möglich das Kapital durch Gesellschafter zu erhöhen. Dementsprechend wirkt sich das natürlich auch auf die Kredite für dieses Unternehmen aus, die somit nur einem bestimmten Bereich unterliegt und nicht erweitert werden kann. Ein weiterer Nachteil ist es auch, dass hier die Leistungsvergütung nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann und somit nicht abgezogen werden kann.

Haftung

  • Haftung in vollem Maß, auch mit Privatvermögen

Vorteile

  • Wenig rechtliche Vorschriften
  • kein Mindestkapital nötig

Nachteile

  • Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen

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