Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
Durch die neuen Regelungen für die Rechtsform der Kapitalgesellschaften ist die Gründung von einer solchen GmbH ab spofort etwas günstiger geworden. Die Übersetzung des Kürzels GmbH bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Das heisst, dass eine GmbH eigene Rechte und Pflichten hat. Die GmbH ist ein „Kaufmann“ im klassischen Sinne, sie besitzt Vermögen, zahlt Steuern und schließt auch Verträge im Sinne des HGB. Damit eine GmbH im wirklichen Geschäftsverkehr tätig werden kann, braucht Sie einen Geschäftsführer, der die GmbH nach außen hin vertritt.
Die Haftung bei einer GmbH ist beschränkt, das heisst, dass ein Gläubiger (wenn die GmbH irgendwo Schulden offen hat) ihre Ansprüche nur aus dem Geschäftsvermögen ud nicht aus dem Privatvermögen geltend machen können. Aber auch nur, wenn man die Einlage der GmbH voll erbracht hat! Für den Geschäftsführer gilt das Gleiche, niemand kann sich an die Privatperson halten, solange alle Rechten und Pflichten der GmbH voll erfüllt sind. Eine GmbH kann nur von einem oder auch von verschiedenen mehreren Gesellschaftern gegründet werden, dafür schließt man als erstes einen Geschäftsvertrag zwischen den Gesellschaftern
ab. So ein Vertrag benötigt neben der Unterschrift der verschiedenen Gesellschafter auch eine notarielle Beglaubigung. Rechtsgültig wird Sie jedoch erst mit einer rechtsgültigen Eintragung in das Handelsregister. Das ist der Zeitpunkt, ab dem die beschränkte Haftung gilt. Aus diesem Grund können bis dahin die Gesellschafter auch noch privat in Anspruch genommen werden.
Um die Anmeldung im Handelsregister und die notwendigen Handlungen zur Gründung muss sich der Geschäftsführer kümmern. Mindestens ein Geschäftsführer,er kann auch gleichzeitig Gesellschafter sein, muss bei der Errichtung der GmbH beim Notar benannt werden . Wichtig: Geschäftsführer kann nur eine Person werden und sein, die voll geschäftsfähig ist und die in den letzten 5 Jahren weder wegen Insolvenzdelikten oder gar Betruges verurteilt worden ist. Auch darf der Geschäftsführer nicht mit einem Berufs- oder Gewerbeverbot belegt sein. Es gibt ein gesetzlich vorgeschriebenes Stammkapital, das bei einer GmbH vorhanden sein muss, es muss aus mindestens 25.000 Euro bestehen. Es kann aus Geld oder auch aus Sachwerten wie zum Beispiel einem Fuhrpark oder diversen Maschinen bestehen. Bei der Anmeldung brauchen die Gesellschafter der GmbH aber nur die Hälfte der Sachwerte oder des Geldes vorweisen, also mindestens 12.500 Euro.
Außerdem gibt es noch eine GmbH-Reform die besagt, dass die Werthaltigkeit der eingebrachten Sachwerte vom Registeramt nur bei erheblichen Zweifeln des Wertes zusätzlich noch einmal überprüft werden, ansonsten reicht auch die mündliche Versicherung des Geschäftsführers, dass, und in welcher Form das Stammkapital in die GmbH eingebracht wurde.
Haftung
- beschränkt
Vorteile
- beschränkte Haftung
- Privatvermögen bleibt unberührt
Nachteile
- ein hohes Stammkapital muss aufgebracht werden
Mini-GmbH
Neben der normalen GmbH gibt es seit neuesten auch die sogenannte „Mini-GmbH“. Es ist eine neue Variante, allerding keine eigene Rechtsform. Diese Mini-GmbH wurde extra für Existenzgründer erschaffen, die nicht die Möglichkeit haben, das bei einer normalen GmbH geforderte Stammkapital von 12.500 Euro auf zu bringen, aber trotzdem von Anfang an als Gesellschaft mit beschränkter Haftung firmieren können. Allerdings ist hier das Stammkapital in bar zu zahlen. Im Großen und ganzen macht sich diese Form der GmbH für kleinere Dienstleistungunternehmen bezahlt, die ohne ein größeres Kapital arbeiten können.
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