Unternehmensformen

» Aktiengesellschaft – AG

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Um eine AG zu gründen, müssen sich mehrere Personen zusammen schließen, die eine Vermögensvermehrung und Vereinigung als Ziel haben sollten. Jedes Mitglied legt das eingebrachte Geld in Aktien an (laut § 2 AktG) und ist damit ein sogenannter Aktionär. Die Mindesteinlage beträgt in Deutschland derzeit 50.000 Euro. Dies ist das sogenannte Stammkapital. Wie viele Personen sich zusammenschließen spielt seit dem Jahre 1994 keine Rolle mehr. Der Passus, dass es mindestens 5 Personen sein müssen, wurde aufgehoben. Die Satzung muss in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden, die anschließend notariell beglaubigt werden muss.





» Einzelunternehmen

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Ein Einzelunternehmen könnte man auch als die kleinste Zelle im Bereich der Unternehmen sehen, denn sie ermöglichen es jeden, mit Hilfe eines Gewerbescheines eine Selbstständigkeit als Einzelunternehmer. Aber hier ist Vorsicht geboten, wer sich nicht hundertprozentig sicher ist und nicht die nötige Qualifikation für den gewünschten Branchenbereich aufweist, kann damit schnell Konkurs gehen. Auch die rechtlichen Vorschriften sind hier relativ gering gehalten.





» Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR

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Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um eine Gesellschaft mindestens zweier Personen. § 705 BGB besagt, daß eine GbR formlos, mündlich oder stillschweigend (bei etwa gemeinsamen Wohnungseinzug einer Wohngemeinschaft) geschlossen werden kann. Ein gemeinsames Ziel wird vereinbart, zu welchem alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Ein sogenannter Gesellschaftervertrag ist nicht Bedingung, aber aus Beweisgründen möglich und empfehlenswert, um spätere Mißverständnisse auszuschließen.





» Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

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Durch die neuen Regelungen für die Rechtsform der Kapitalgesellschaften ist die Gründung von einer solchen GmbH ab spofort etwas günstiger geworden. Die Übersetzung des Kürzels GmbH bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Das heisst, dass eine GmbH eigene Rechte und Pflichten hat. Die GmbH ist ein „Kaufmann“ im klassischen Sinne, sie besitzt Vermögen, zahlt Steuern und schließt auch Verträge im Sinne des HGB. Damit eine GmbH im wirklichen Geschäftsverkehr tätig werden kann, braucht Sie einen Geschäftsführer, der die GmbH nach außen hin vertritt.





» GmbH & Co KG

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Das bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. Auch nicht leichter zu verstehen, aber vielleicht nach dem Lesen dieser Zeilen. Die GmbH & Co KG ist also nach deutschem Recht eine Unternehmensform die als Personengesellschaft bezeichnet wird. Das bedeutet dass kein persönlich haftender Gesellschafter als natürliche lebende Person zur Verantwortung gezogen werden kann, sondern eben diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung. So wird es erreicht, dass es möglich ist für die hinter dieser Gesellschaft stehende Person so viel wie möglich an Risiken der Haftbarkeit auszuschließen. Die jeweiligen Rechte des Gesellschafters müssen in einem extra Gesellschaftervertrag geregelt werden.





» Kommanditgesellschaft – KG

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Eine Kommanditgesellschaft (Kurzform: KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Bei dieser Unternehmensform schließen sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zu einer Firma zusammen. Die Kommanditgesellschaft ist im Handelsregister in der Abteilung A des zuständigen Amtsgerichts unter Angabe eines Firmensitzes eingetragen. Die Rechtsgrundlagen für die Errichtung einer KG bilden §§ 161 – 177a HGB. In Deutschland gehört die Kommanditgesellschaft zu den weniger bekannten Unternehmensformen.





» Limited – Ltd.

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Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen möchte, denkt erstmal an die GmbH oder die KG. Handelt es sich um Einzelpersonen stößt man sich nicht selten an der Höhe des erforderlichen Kapitaleinsatzes. Existenzgründer entscheiden sich deshalb immer öfters für die aus England stammende Gesellschaftsform der Limited (Ltd). Aber gerade für diejenigen, die noch wenig Ahnung von Gesellschaften haben (insbesondere der Ltd) sollten sich genau beraten lassen ob diese Form für sie optimal ist, da sich doch die englischen rechtlichen Bestimmungen gegenüber den deutschen in vielen Bereichen, z. B. auf Frist für Abgabetermine, unterscheiden.





» Offene Handelsgesellschaft – OHG

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Im allgemeinen unterscheidet man zwei Arten von Gesellschaften. Zum einen die Kapitalgesellschaften, die nach außen hin eine juristische Person darstellt, wie zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft, die sogenannte AG. Im Gegensatz dazu gibt es Personengesellschaften, die von natürlichen Personen, bei Bedarf auch in Verbindung mit juristischen Personen, gegründet werden. Die bekannteste Personengesellschaft ist neben der Kommanditgesellschaft (KG) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sicherlich die Offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, genannt.





» Wahl der Unternehmensform

Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss sich zu allererst für die richtige Unternehmensform entscheiden. Da muss sich jeder Gründer erstmal mit den unterschiedlichen Varianten intensiv auseinandersetzen, damit hinterher auch alles wirklich passt. Informieren kann mansich dazu sehr gut auf dem Ratgeber …